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Hausordnung

Staatliche Regelschule „Heinrich Hertz“

98693 Ilmenau, Ziolkowskistr. 27

Tel.: 03677/877407, Fax: 03677/871864

www.hertzschule-ilmenau.de

 

Im Sinne des Leitbildes wird unser Schulleben geregelt durch das Thüringer Schulgesetz, die Thüringer Schulordnung und diese

Hausordnung:

1. Vor dem Unterricht

  • Der Schulweg ist auf dem kürzesten öffentlichen (befestigten) Weg unter Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung zurückzulegen.
  • Die Schüler halten sich nur auf dem Pausenhof auf, bei schlechtem Wetter kann das Erdgeschoss der Schule genutzt werden. Der Parkplatz ist kein Aufenthaltsbereich.
  • Die Schüler halten sich nur auf dem Pausenhof auf, bei schlechtem Wetter kann das Erdgeschoss der Schule genutzt werden. Der Parkplatz ist kein Aufenthaltsbereich.
  • Mit dem Klingelzeichen um 7:20 Uhr gehen sie zu dem Raum, in dem die erste Unterrichtsstunde stattfindet. Die Schule ist ausschließlich durch den Seiteneingang (Ostseite) zu betreten und kann jederzeit durch alle Türen verlassen werden.
  • Bei späterem Unterrichtsbeginn können die Schüler auf dem Schulhof, im Speiseraum oder in den Räumen der Schulsozialarbeit warten. Hier verhalten sie sich so, dass der Unterricht nicht gestört wird.
  • Verspätete Schüler melden sich im Sekretariat.
  • Bei Fernbleiben vom Unterricht sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

2. Während der Unterrichtszeiten

  • Die Fachräume werden unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten und nach dem Verlassen verschlossen.
  • Jacken etc. sind auszuziehen, an der Garderobe aufzuhängen und Kopfbedeckungen, die nicht religiös bedingt sind, abzunehmen.
  • Tische, Fensterbänke, Heizkörper etc. bieten keine Sitzgelegenheiten.
  • Bei Abwesenheit des Lehrers müssen die Anordnungen des Klassensprechers, der sich korrekt zu verhalten hat, befolgt werden. Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer erschienen ist, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung oder die Sekretärin.
  • Der Unterricht beginnt in angemessener Form mit einer Begrüßung.
  • Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
  • Fensteröffnungen durch Schüler sind nur auf Anweisung des Lehrers vorzunehmen.
  • Nach dem Stundenschluss werden die Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen, die Fenster geschlossen und die Stühle ggf. hochgestellt.
  • Alle akustischen Störungen haben zu unterbleiben.

3. Pausen

  • Wird zwischen den Stunden der Raum gewechselt, geschieht dies ruhig, zügig und auf kürzestem Weg in den nächsten Fachraum.
  • Dort ist die Zeit bis zur nächsten Stunde für die Unterrichtsvorbereitung zu nutzen.
  • Das Schulgelände darf in den Pausen nicht verlassen werden.
  • Toiletten sind auf keinen Fall „Aufenthaltsräume“.
  • In der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Hof auf. Die Taschen werden nicht in den Fluren abgestellt. Die Anweisungen der Schüleraufsicht sind unbedingt zu befolgen. Versorgungsautomaten, Schließfächer oder Toiletten werden vor oder nach dem Aufenthalt auf dem Hof genutzt. Bei schlechtem Wetter wird die Pause abgeklingelt. Dann können sich die Schüler in den Fluren des Erdgeschosses und der 1. Etage aufhalten.

4. Sicherheitskonzept

  • Das Schulhoftor bleibt ab 7.30 Uhr verschlossen. Danach ist der Zugang zum Schulgebäude über den Haupteingang möglich, der von innen nur durch Lehrkräfte oder technisches Personal geöffnet wird.
  • Das Schulgelände kann jederzeit über den Haupteingang verlassen werden.
  • Besucher melden sich im Sekretariat an.
  • Freistunden verbringen die Schüler entweder auf dem Schulhof oder unter der Aufsicht der Sozialpädagogin in den Freizeiträumen oder der Bibliothek. Wird in dieser Zeit mit Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen, kann es erst zum Beginn der nächsten Pause wieder betreten werden.
  • Nach dem Vormittagsunterricht ist das Hoftor offen und damit der Zugang für den Nachmittagsunterricht durch den östlichen Seiteneingang möglich.
  • Alle achten auf die Vermeidung von Gefahren und Unfällen.
  • Fundgegenstände werden im Sekretariat abgegeben.
  • Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Symbole und Musik radikaler politischer Gruppierungen sind nicht gestattet.
  • Innerhalb der gesamten Schulanlage, im einsehbaren Randbereich und bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen sowie der Genuss alkoholischer Getränke und der Umgang mit Rauschmitteln verboten.
  • Schulgebäude, Einrichtungen und Lehrmittel sind pfleglich zu behandeln. Bei schuldhafter und mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung sowie bei Verlust leisten die Erziehungsberechtigten Ersatz.
  • Verletzungen oder andere Schäden sind unverzüglich einer Lehrkraft oder der Sekretärin zu melden.
  • Bei Alarm ist den Anweisungen der Betreuungspersonen unbedingt zu folgen, ggf. muss das Schulgebäude sofort auf den gekennzeichneten Fluchtwegen rasch und ohne Hektik verlassen werden.

5. Nach dem Unterricht

  • Das Mittagessen findet in angemessener Form im Speiseraum statt. Jacken und Taschen werden an den vorgesehenen Stellen aufbewahrt. Der Essplatz ist zu säubern.
  • Nach dem Unterricht verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgelände oder bleiben unter Aufsicht.
  • Fahrschüler dürfen unter Einhaltung der Hausordnung bis zur Busabfahrt im Schulgebäude verweilen.

6. Benutzung des Fahrrades

  • Nach Rücksprache mit der Schulverwaltung des Ilm-Kreises ist die Fahrradbenutzung folgendermaßen geregelt: Wenn das Fahrrad für den Schulweg verwendet wird, ist der Unfallversicherungsschutz gewährleistet. Eine Gewährleistung für Fahrräder und deren Zubehör erfolgt nur, wenn die Fahrradbenutzung ausdrücklich durch den Schulleiter genehmigt wurde. Das Abstellen der Fahrräder ist nur am Fahrradständer gestattet.

7. Benutzung von elektronischen Geräten

  • Das Benutzen der Handys und anderer Geräte der Unterhaltungselektronik während des Unterrichtes ist nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Alle handybedingten Störungen des Lehrens und Lernens haben zu unterbleiben. Bei Zuwiderhandlungen gilt § 51 Absatz 6 des Thüringer Schulgesetzes.
  • Aufnahmen (Bild und / oder Ton) für private Zwecke und das Veröffentlichen/Einstellen auf sozialen Plattformen etc. sind verboten.

8. Gültigkeit

Diese Hausordnung tritt am 05.12.2019 in Kraft und löst die Fassung von März 2013 ab. Sie sollte in der Familie aufbewahrt werden, bis der Schüler die Schule verlässt oder bis eine geänderte die vorliegende Fassung ablöst.

Stand: 04.12.2019

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