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Förderverein

Der Förderverein der Schule freut sich über neue Mitglieder.

Der Jahresbeitrag beträgt 6 €.

 

Haben Sie Interesse?

Dann nutzen Sie bitte unsere Kontakt-Daten auf der Homepage oder die Adresse des Fördervereins:

 

Förderverein Regelschule „Heinrich Hertz“ Ilmenau e.V.

Ziolkowskistraße 27

98693 Ilmenau

Tel.: 03677/877407

Fax.: 03677/871864

Satzung

Förderverein Regelschule „Heinrich Hertz“ Ilmenau e.V.

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Regelschule ‘Heinrich Hertz’ Ilmenau“ e.V. – im Folgenden „Verein“ genannt.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Ilmenau, wo er in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ilmenau eingetragen ist.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Ziel des Vereins

  1. Der Verein fördert Initiativen von und die Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern und Lehrern in der Regelschule „Heinrich Hertz“ Ilmenau, Ziolkowskistraße 27.
  2. Der Verein kann außerunterrichtliche Projekte durch Beratung, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen sowie Bereitstellung von dazu notwendigen Mitteln unterstützen.
  3. Der Verein kann für den Verein geförderte Projekte Lehr- und Unterrichtsräume zusätzlich ausgestalten.

§3. Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4. Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
  2. Der Antrag auf Aufnahme ist beim Vorstand schriftlich zu stellen. Der Vorstand muss einstimmig über den Antrag entscheiden, ansonsten muss derselben einheitlich von den Anwesenden der nächsten Mitgliederversammlung entschieden werden.
  3. Die Mitgliedschaft endet
    • a) durch Austritt, der dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich mitzuteilen ist. Die Kündigungsfrist entfällt, wenn ein Kind des Mitglieds die Regelschule „Heinrich Hertz “ Ilmenau verlässt.
    • b) durch Ausschluss wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder groben Verstoßes gegen die Satzung. Vor Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen und schriftlich zu formulieren. Das Mitglied hat das Recht auf Berufung, die dann durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden entschieden wird.
    • c) durch Auflösung des Vereid) durch Tod (bei natürlichen Personen)
    • d) durch Auflösen oder Verlust der Rechtsfähigkeit (bei juristischen Personen
    • e) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.
  4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis

§5   Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1.   Die Mitglieder haben das Recht der Teilnahme an Versammlungen, der Auskunfter-     teilung beim Vorstand sowie aktives und passives Wahlrecht.
  2. Alle Mitglieder haben die Pflicht, ihre Beiträge rechtzeitig zu entrichten, sowie den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

§6   Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung in der Finanzordnung festgelegt wird.

 

§7   Vereinsvermögen

  1. Die Mittel, die dem Verein für seine Zwecke zur Verfügung stehen, sind:
    • a) Beiträge der Mitglieder,
    • b) Zuwendungen, Schenkungen, Spenden,
    • c) Einnahmen, besonders aus Veranstaltungen und Zinserträgen.
  2. Die finanziellen Mittel werden auf einem Vereinskonto geführt.

§8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • a) die Mitgliederversammlung,
  • b) der Vorstand.

§9 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens zweimal im Jahr einberufen. Zur Mitgliederversammlung ist 14 Tage vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnung einzuladen.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen
    • a) auf Beschluss des Vorstandes, insbesondere, wenn das Interesse des Vereins es erfordert,
    • b) auf schriftliches Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Vereins unter Angabe des Zwecks und der Gründe.
  3. Zur Beschlussfassung der Mitgliederversammlung:
    • a) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung ein Mitglied des Vorstandes oder ein vom Vorsitzenden bestimmter Vertreter.
    • b) Einberufene Mitgliederversammlungen sind beschlußfähig, wenn mindesten sieben Mitglieder anwesend sind.
    • c) Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
    • d) Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
  4. Über den Versammlungsverlauf wird ein vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnetes Protokoll angefertigt.

§10 Vorstand

  1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist:
    • (a der erste Vorsitzende,
    • (b der zweite Vorsitzende,
    • (c der Schatzmeister.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Mitgliedern des Vorstandes vertreten, darunter der erste Vorsitzende.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für ein Geschäftsjahr gewählt. Eine Wiederwahl vorheriger Vorstandsmitglieder ist möglich. Vorstandsmitglieder bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.
  5. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse auf Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden, mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  6. Die Vorstandsmitglieder sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
  7. Über alle Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
  8. Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Satzungsänderungen vorzunehmen, die dem Inhalt der Satzung nicht widersprechen.

§11 Kassenprüfung

  1. Durch die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
  2. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenstand des abgelaufenen Geschäftsjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.
  3. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über die Kassenprüfung zu unterrichten.

§12 Vereinsauflösung

  1. Der Beschluß über die Vereinsauflösung ist sämtlichen Vereinsmitgliedern schriftlich   bekanntzugeben. Er wird rechtswirksam, wenn nicht innerhalb von einem Monat nach Absendung dieser Nachricht ein Zehntel aller Mitglieder des Vereins eine schriftliche   Urabstimmung hierüber fordert und der Auflösungsbeschluß in dieser Urabstimmung nicht aufgehoben wird. Für die Aufhebung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, doch müssen sich mindestens ein Fünftel aller Vereinsmitglieder daran beteiligen.
  2. Im Falle der Auflösung des Vereins oder beim Wegfall seiner bisherigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen dem Träger der Regelschule „Heinrich Hertz Ilmenau“ zur Weiterleitung an die Regelschule “ Heinrich Hertz“ Ilmenau zu zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke.
  3. Für Beschlüsse zu seiner Verwendung ist die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes einzuholen.

§13 Haftung

Die Haftung der einzelnen Mitglieder beschränkt sich auf die Verpflichtung zur Beitragszahlung.

§14 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde am 19.September 1995 in Ilmenau von den Gründungsmitgliedern beschlossen und in der Mitgliederversammlung vom 26.02.1999 neugefaßt.

Sie wird durch Eintrag in das Vereinsregister rechtswirksam.

 

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Förderverein Regelschule „Heinrich Hertz“ Ilmenau e.V.

Ziolkowskistraße 27

98693 Ilmenau

Tel.: 03677/877407

Fax.: 03677/871864

 

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